Gasprüfung beim Wohnmobil

Caravan Werkstätten in der Nähe
finden, Gasprüfung anfragen

Wo ist die nächste Wohnmobil-Werkstatt?

Region wählen

Ausstattung wählen

Gasprüfung beim Wohnmobil & Wohnwagen: Details & Werkstattsuche

Der Betrieb von Flüssiggasanlagen bietet in Wohnmobilen und Wohnwagen einen großen Komfort. Jedoch müssen und sollten diese Anlagen auch in regelmäßigen Abständen überprüft und gewartet werden. Bis Ende 2019 war eine verpflichtende Überprüfung der Gasanlage alle zwei Jahre im Rahmen der Hauptuntersuchung notwendig. Seit 01. April 2022 sind dahin gehend neue Vorschriften in Kraft, wobei sich diese aktuell noch in Ausarbeitung befinden. Obwohl aktuell keine gesetzliche Pflicht zur Durchführung einer Gasprüfung besteht, sollte diese dennoch in einer Werkstatt regelmäßig durchgeführt werden. Fahrzeuge ohne gültigen Eintrag im gelben Prüfbuch kann die Einfahrt in Campinganlagen verwehrt werden. Hierbei handelt es sich um die Prüfung nach DVGW-Arbeitsblatt G 607.

Auf FairGarage finden Sie geprüfte Caravan-Fachwerkstätten in der Nähe, die eine Gasprüfung fachgerecht und zu fairen Kosten durchführen. Sie können eine Anfrage an die Werkstatt bequem online stellen oder sie während der Öffnungszeiten telefonisch erreichen. Alle auf FairGarage teilnehmenden Caravan-Werkstätten bieten eine entsprechende Qualifizierung und Ausstattung an, um den fachgerechten Service für Wohnmobile, Wohnwagen und Caravans durchzuführen.

In diesem Artikel finden Sie folgende Informationen zur Gasprüfung:

Hat sich die Gasprüfung in den letzten Jahren an Wohnmobilen und Wohnwagen geändert?

Wohnmobil zur Gasprüfung in der Werkstatt

Während bis zum 01. April 2022 eine Gasprüfung an Wohnmobilen im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU) durchgeführt werden musste, ist sie zukünftig ein eigenständiger und separat durchzuführender Termin. Seit dem 01. April 2022 sieht das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) vor, dass sowohl für Wohnmobile als auch Wohnwagen in regelmäßigen Abständen eine verpflichtende Gasuntersuchung durchzuführen ist. Ehemals waren Wohnwagen von dieser Pflicht ausgenommen bzw. führte eine negative Prüfung nicht zum Verwehren der HU-Plakette. In der Vergangenheit stellte die „Bewertung der Flüssiggasanlagenprüfung nach DVGW-Arbeitsblatt G 607“ ein Bestandteil der Hauptuntersuchung dar, wobei die Untersuchungspflicht seit 01. Januar 2020 im Rahmen der Hauptuntersuchung bis zum 01. Januar 2023 ausgesetzt wurde. Grundsätzlich läuft mit dem Inkrafttreten der neuen Regelung die Prüfung im Rahmen der Hauptuntersuchung aus und wird von der eigenständigen Gasprüfung abgelöst. Jedoch befindet sich diese neue Regelung zum aktuellen Zeitpunkt noch in Arbeit, wodurch noch nicht alle Details fixiert wurden. Das aktuelle Aussetzen der Pflicht wird dadurch begründet, dass die bisher verwendeten Messgeräte nicht den Anforderungen der HU-Richtlinie entsprechen und es demnach an kalibrierten Messinstrumenten fehle, welche eine Überprüfung zulassen würde.

Ist die Gasprüfung beim Wohnmobil oder Wohnwagen Pflicht?

Mit 01. April 2022 trat die neue Regelung in Kraft, welche eine eigenständige Gasuntersuchung abseits der Hauptuntersuchung vorsieht. Diese Regelung ist aktuell jedoch noch in Arbeit, wodurch noch nicht alle Details bezüglich der zukünftigen Vorgehensweise geklärt sind . In der Vergangenheit war die Durchführung und das Bestehen der Gasprüfung im Rahmen der Hauptuntersuchung bei Wohnmobilen Pflicht. Wohnwagen waren von dieser Pflicht hingegen ausgenommen. Eine negative Prüfung im Rahmen der Hauptuntersuchung stellte einen erheblichen Mangel dar und führte demnach zu einem Verwehren der Prüfplakette.

Wie oft muss die Gasprüfung erfolgen?

Für die eigenständige Gasprüfung an Wohnmobilen mit Flüssiggasanlage es zum aktuellen Zeitpunkt noch keine festgehaltenen Intervalle seitens des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr, wie oft die Prüfung durchzuführen ist. Die bis zum 01.April 2022 geltenden Vorschriften sahen vor, dass die verpflichtende Gasuntersuchung im Rahmen der Hauptuntersuchung bei Wohnmobilen alle 2 Jahre durchzuführen ist. Unabhängig von der Pflicht zur Prüfung ist es dennoch absolut empfehlenswert, das Wohnmobil, den Wohnwagen oder Caravan mit einer Flüssiggasanlage in regelmäßigen Abständen einer Gasprüfung unterziehen zu lassen.

Wer darf die Gasprüfung durchführen?

Aktuell können unabhängige Prüfinstitutionen die Gasprüfung an Wohnmobilen durchführen. Nicht alle Prüfingenieure dürfen die Gasprüfung durchführen, sie brauchen eine entsprechenden Weiterbildung: „Prüfungen der Flüssiggasanlagen gemäß G 607“.

Sie finden solche Prüfer neben der DEKRA, GTÜ, KÜS und TÜV auch in Fachwerkstätten oder bei Wohnmobil-Fachhändlern. Da für die Durchführung der Prüfung spezielle Messinstrumente benötigt werden, empfiehlt es sich, eine Caravan-Fachwerkstatt in der Nähe auszusuchen.

Was wird bei einer Gasprüfung am Wohnmobil geprüft?

Caravan in der Werkstatt

Der Überprüfer der Flüssiggasanlage inspiziert sämtliche Halterungen sowie Lüftungsöffnungen der Anlage im Gasflaschenstellraum. Selbiges gilt für die Abzüge im Gaskasten. Auch die Dichtungen sowie Ventile der Gasanlage werden mittels Druckprüfung im Zuge der Gasprüfung kontrolliert. Ein wesentlicher Bestandteil ist die Brennprobe, bei welcher die Funktion aller Geräte überprüft und das Flammbild sowie die Zündsicherung inspiziert werden. Abschließend kontrolliert der Sachverständige die Abgasrohre der Anlage.

Um einen reibungslosen Ablauf bei der Prüfung der Werkstatt in der Nähe zu gewährleisten, empfiehlt es sich, im Vorfeld die mit Gas betriebenen Geräte in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen und die Gasflasche anzuschließen.

  • Sowohl die Anschlussschläuche als auch der Druckminderer dürfen höchstens zehn Jahre alt sein.
  • Das gelbe Gasprüfheft sollte auch griffbereit liegen.

Wie hoch sind die Kosten für eine Gasprüfung beim Wohnmobil?

Der Preis für eine Gasprüfung bei einem Wohnmobil, Caravan oder Wohnwagen befindet sich in der Regel im zweistelligen Bereich - ab 30 Euro aufwärts. Sie kann entweder bei einem separaten Termin oder im Rahmen der Hauptuntersuchung durchgeführt werden. Und dies, obwohl die Gasprüfung keinen verpflichtenden Bestandteil der HU mehr darstellt und aktuell ausgesetzt ist.

Was passiert, wenn keine Gasprüfung gemacht wird?

Da bis zum 01. April 2022 eine Prüfung der Gasanlage ein verpflichtender Bestandteil der Hauptuntersuchung bei Wohnmobilen war, führte bis dahin ein Ausbleiben sowie eine negative Gasprüfung zu einem Nichtbestehen der Hauptuntersuchung und somit zum Verwehren der HU-Plakette. Bei Wohnwagen und Caravans führte eine negative Gasprüfung (sofern die Gasanlage nicht in Betrieb war) zu einem Vermerk des Mangels in Form eines „nicht erheblichen Mangels“.

Bei der Inbetriebnahme der Gasanlage bei einem Wohnwagen oder Caravan musste jedoch eine positive Prüfung erfolgen. Viele Campingplätze verweigern zudem Campingfahrzeuge ohne eine im gelben Prüfbuch eingetragene Sicherheitsprüfung die Einfahrt.

Was ist nach der Gasprüfung zu beachten?

Es ist jedenfalls darauf zu achten, dass auf Reisen stets das gelbe Prüfbuch mitgeführt wird. Auf Camping- oder Stellplätzen wird die Vorlage dieses bei der Einfahrt oftmals gefordert. Bei der Gasanlage selbst empfiehlt es sich, dass immer wieder überprüft wird, ob alle Gasverbraucher einwandfrei funktionieren. Zudem sollten die Gasflaschenhalterungen von Zeit zu Zeit auf Festigkeit überprüft werden. Die Entlüftungsöffnungen des Gaskastens sollten keinesfalls verstopft sein. Auch dies sollte regelmäßig kontrolliert werden. Nach spätestens zehn Jahren oder bei Beschädigung der Regler und Schläuche müssen diese ausgetauscht werden.